Hintergrundinformationen
zu Chlorothalonil

Was ist Chlorothalonil?

Chlorothalonil ist ein Pestizid-Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen war. Er wurde vor allem im Anbau von Getreide, Gemüse und Reben eingesetzt. Dieser Stoff sickerte durch den Untergrund, und heute können seine Abbauprodukte (sogenannte Metaboliten) auch im Trinkwasser in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen werden.


Rückblick

  • Juni 2019: BLV teilt mit, dass Abbauprodukte von Chlorothalonil in grösseren Mengen gesundheitsschädlich sein können. Gefahrenpotential wurde neu eingeschätzt und Chlorothalonilsulfonsäure (R417888) als relevant eingestuft. Bis dahin galt der Stoff als unproblematisch und wurde deshalb bei Trinkwasseruntersuchungen nur sporadisch einbezogen.
  • Das Bundesamt für Landwirtschaft verbietet den Einsatz des Fungizids Chlorothalonil per 1. Januar 2020.
  • Im August 2020 beantragte die Syngenta Agro AG als Beschwerdeführerin beim Bundesverwaltungsgericht erste vorsorgliche Massnahmen, da ihr aus der Kommunikation des BLV ein grosser geschäftlicher Schaden entstehe. In seiner ersten Zwischenverfügung hiess das BVGer die Anträge auf vorsorgliche Massnahmen gut. Es wies das BLV an, einstweilen auf der Webseite eine Passage zu entfernen, gemäss welcher Chlorothalonil als wahrscheinlich kanzerogen und alle Metaboliten als zwingend relevant bezeichnet wurden.
  • Im Februar 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht das BLV mit einer zweiten Zwischenverfügung an, dass während der Rechtshängigkeit des Beschwerdeverfahrens die Chlorothalonil-Abbauprodukte nicht mehr als relevant aufgeführt werden. Dies betrifft jenes Dokument, welches für die Beurteilung von Trinkwasserproben massgebend ist.
  • Für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser gilt aktuell kein Höchstwert mehr.
  • Wasserversorger sind nicht mehr verpflichtet, ihre Wasserressourcen und das abgegebene Trinkwasser auf Rückstände von Chlorothalonil zu untersuchen. Auch regelmässige Kontrollmessungen zur Überwachung des Verlaufs der Rückstandskonzentration sind nicht mehr nötig.
  • Amtlich erhobene Trinkwasserproben mit einer Konzentration von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter werden nicht mehr beanstandet.


Aktuelle Situation

Aufgrund des ausstehenden Hauptentscheids des Bundesverwaltungsgerichts besteht eine neue Situation:

  • Für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser gilt aktuell kein Höchstwert mehr.
  • Wasserversorger sind nicht mehr verpflichtet, ihre Wasserressourcen und das abgegebene Trinkwasser auf Rückstände von Chlorothalonil zu untersuchen. Auch regelmässige Kontrollmessungen zur Überwachung des Verlaufs der Rückstandskonzentration sind nicht mehr nötig.
  • Amtlich erhobene Trinkwasserproben mit einer Konzentration von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter werden nicht mehr beanstandet.

Dadurch ist eine noch schwierigere Situation für alle Beteiligten entstanden. Eine klare, für Konsumentinnen und Konsumenten nachvollziehbare Kommunikation zur Trinkwasserqualität wird noch schwieriger als sie bisher schon war. Die GBR arbeitet eng mit dem WUL, den kantonalen Stellen und Branchenverbänden zusammen und bietet der Bevölkerung laufend aktuelle Informationen und Messwerte. 


Verwendete Begriffe
  • Pestizid: Pflanzenschutzmittel, das hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt wird, wie z.B. Chlorothalonil.
  • Wirkstoff: Der Teil des Pestizids, welcher eine Wirkung auf den Zielorganismus (Schädling) hat.
  • Metabolit: Abbauprodukt eines Pestizids.